Behandlungspflege

Als behandlungspflegerische Leistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, slide2die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig ein spezielles Fachwissen, das unsere examinierten Krankenschwestern und Pfleger durch Ihre Ausbildung und regelmäßige sowohl interne als externe Fortbildungen erworben haben. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt häuslicher Krankenpflege eine Verordnung ausstellen. Diese muss Ihre Krankenkasse genehmigen.

Maßnahmen  
 
Im Rahmen der Behandlungspflege umfassen unsere Leistungen, neben der fachlich kompetenten Durchführung der ärztlich verordneten Therapien, die Besorgung der Verordnungen und deren Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Behandlungspflegemaßnahmen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet und deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden sind (im Einzelfall gelten die Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege):
 
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckerkontrollen,
  • Medikamentengabe und -überwachung,
  • Injektionen (z.B. Insulin),
  • Stomapflege (künstlicher Darmausgang),
  • Kompressionsverbände und Strümpfe,
  • Katheterpflege und -wechsel,
  • Verabreichung und Kontrolle von Infusionen,
  • PEG-Versorgung (künstliche Ernährung),
  • Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen),
  • Dekubitusversorgung und -behandlung,
  • Verbandwechsel (z.B. Wundverbände, Verbände beim suprapubischen Blasenkatheter),
  • Legen und Wechsel der Magensonden,
  • Einreibung (Aufbringen von Medikamenten auf die Haut),
  • Anlegen von Kompressionsverbänden (Antithrombosestrümpfe),
  • Anlegen von stützenden Verbänden (z.B. Gilchristverbände, Anlegen von Bandagen),
  • Absaugen der Luftwege, Bronchialtoilette,
  • Pflege bei Heimbeatmung,
  • Blasenspülungen,
  • Drainage-Versorgung,
  • Einlaufe, Klysma und manuelle Darmausräumung,
  • Flüssigkeitsbilanzierung,
  • Inhalationen,
  • Instillationen Aufbringen von Kälteträgern
  • Legen eines Blasendauerkatheters
  • Spezielle Krankenbeobachtung zur Feststellung einer stationären Behandlungsbedürftigkeit
  • Dermatologische Bäder
  • Trachealkanülenpflege
  • Pflege eines zentralen Venenkatheters


Anleitungen

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Anleitung zur Grundpflege, Hilfen bei Ausscheidungen, der Ernährung und Körperpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung als Leistung der Krankenkasse erbracht werden. Gerne sind wir auch bereit, der betroffenen Person oder in deren Haushalt lebenden Angehörigen Anleitungen bezüglich der eigenständigen Durchführung der Behandlungspflege zu geben. Auch hierfür können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne von 08:00 bis 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 - 28 70 771 (Köln)